Mittwoch, 4. Juli 2018

Festsetzung der §291d Schnittstellen auf FHIR

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat heute die Festlegung der Schnittstellen nach §291d basierend auf HL7 FHIR bekanntgegeben:

Die Spezifikation beruht auf dem HL7-Standard FHIR (ausgesprochen wie engl.: "fire") in der Version 3.0.1 ("STU3"). Zwischen Verordnungssystem und PVS werden FHIR-Ressourcen über eine REST-basierte API kommuniziert.

Quelle: kbv.de





Die Umsetzung der entsprechenden Schnittstellen ist für die Systemhersteller bis spätestens 2020 verpflichtend.



Was ist nun für PVS-Hersteller zu tun?

Niemand, der FHIR-Schnittstellen implementiert, muss "bei Null" anfangen. Es gibt Codebibliotheken für die meisten gängigen Programmiersprachen, wie zum Beispiel HAPI für Java oder die FHIR-API für .NET

Weiterhin gibt es fertige FHIR-Fassaden, die auf bestehende Systeme aufgesetzt werden können.
(Für Ungeduldige geht es hier direkt zum "Build your first FHIR facade"-Tutorial)

In Deutschland und weltweit hat sich inzwischen eine aktive Entwickler-Community gebildet, die sich zu allen Belangen rund um FHIR austauscht. Interessierte sind im FHIR-Chat stets willkommen!

Die Gefyra GmbH bietet ein breites Portfolio an FHIR-Schulungen an, um den Start mit FHIR zu erleichtern. Unsere Experten begleiten FHIR-Projekte und beraten System-Hersteller bei der Implementierung.