Montag, 20. April 2020


BfArM empfiehlt FHIR für DiGAs

Mit der Einführung des Digitalen Versorgungs-Gesetzes am 19.12.2019  haben Versicherte in
der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf eine Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen, die von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet und durch die Krankenkasse erstattet werden können.

"Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) eröffnen vielfältige Möglichkeiten, um bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten sowie auf dem Weg zu einer selbstbestimmten gesundheitsförderlichen Lebensführung zu unterstützen. DiGA sind damit „digitale Helfer“ in der Hand der Patientinnen und Patienten."
Quelle: BfArM

Am 17. April hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Leitfaden veröffentlicht, der Herstellern von DiGAs die Verwendung von HL7 FHIR als Basis für die Entwicklung der Apps empfiehlt.

Explizit verwiesen wird u.a. auf


FHIR Kompakt-Schulung

Am 13.&14. Mai bieten wir eine FHIR Kompakt-Schulung (online) an, für diejenigen, die sich im Rahmen eines DiGA-Projektes über den HL7 FHIR Standard informieren möchten.
Anmeldung und Details: https://www.xing.com/events/fhir-kompakt-online-2837243