Laut aktueller Gesetzeslage sind DiGa-Hersteller ab dem 1.1.2023 verpflichtet, die in der App erhobenen Daten strukturiert in die ePA des Patienten einstellen zu können.
Diese Anforderungen umzusetzen erfordert Zeit und Ressourcen, die viele Hersteller nicht haben.
Wir bieten eine kompetente Begleitung des gesamten Prozesses an: Von der Erstellung einer mit dem DiGA-Toolkit der KBV kompatiblen FHIR-Export-Spezifikation basierend auf Ihrem Datenmodell, über die Beantragung des Praxisausweises, bis hin zur Implementierungsunterstützung bei der Anbindung an die ePA.
Bei Rückfragen oder Interesse melden Sie sich gerne über unser Kontaktformular!